Garantiebedingungen für Frescopunk Standardfliesen
1. Garantiegeber und Geltungsbereich
Die Garantie wird von dem im Bestellvorgang ausgewählten Fachhandwerksbetrieb gewährt, der in der Bestellbestätigung und Rechnung als Verkäufer ausgewiesen ist.
Die Garantie gilt ausschließlich für den ursprünglichen privaten Käufer der im Frescopunk Online-Shop erworbenen, nicht konfigurierbaren Standardfliesen. Ihr räumlicher Geltungsbereich ist Deutschland.
2. Garantiedauer und Garantieumfang
Die freiwillige Garantie gilt für ein Jahr ab Kaufdatum. Maßgeblich ist das in der Bestellbestätigung ausgewiesene Kaufdatum.
Sie umfasst Herstellungsfehler der gelieferten Fliesen, die bereits bei Lieferung vorhanden waren und innerhalb der Garantiezeit erkennbar werden.
3. Prüfung vor der Verlegung
Im Rahmen dieser freiwilligen Garantie sind die Fliesen vor der Verlegung einer üblichen Sichtprüfung zu unterziehen. Zu prüfen sind insbesondere sichtbare Beschädigungen, die Übereinstimmung mit der Bestellung sowie Auffälligkeiten bei Farbe, Oberfläche und Format.
Erkennbare Mängel sind dem Garantiegeber vor der Verlegung zu melden. Die betroffenen Fliesen dürfen bis zur Klärung des Sachverhalts nicht verlegt werden.
Vor der Verlegung erkennbare Mängel sind nach der Verlegung von dieser zusätzlichen Garantie ausgeschlossen.
4. Verdeckte Mängel und Ausschlüsse
Nach der Verlegung erfasst die Garantie ausschließlich verdeckte Herstellungsfehler. Als verdeckt gelten Fehler, die bei einer üblichen Sichtprüfung vor der Verlegung nicht erkennbar waren und erst innerhalb der Garantiezeit sichtbar werden.
Nicht umfasst sind gewöhnliche, nutzungsbedingte Abnutzung sowie Schäden, die durch folgende Ursachen entstanden sind:
unsachgemäße Nutzung, Behandlung oder Pflege;
ungeeignete Reinigungsmittel;
mechanische oder chemische Überbeanspruchung;
fehlerhafte Verlegung oder einen ungeeigneten Untergrund.
Diese Ausschlüsse gelten, soweit die jeweilige Ursache für den beanstandeten Schaden verantwortlich ist.
Produktübliche Farb-, Struktur- und Maßabweichungen stellen keinen Garantiefall dar, sofern sie den beschriebenen Produkteigenschaften und der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit entsprechen.
5. Leistungen im Garantiefall
Bei einem von der Garantie erfassten Herstellungsfehler liefert der Garantiegeber nach seiner Wahl mangelfreie Ersatzfliesen oder erstattet den für die betroffenen Fliesen gezahlten Kaufpreis.
Die Garantieleistung beschränkt sich auf das betroffene Fliesenmaterial. Kosten für Ausbau, Neuverlegung und sonstige Folgekosten sind nicht Bestandteil dieser freiwilligen Garantie.
6. Geltendmachung und Prüfung
Mängel sind dem Garantiegeber nach ihrer Feststellung möglichst zeitnah über die angegebenen Kontaktdaten zu melden. Eine Mitteilung per E-Mail genügt.
Der Meldung sind ein Kaufnachweis und eine Beschreibung des beanstandeten Mangels beizufügen. Fotos sowie vorhandene Produkt- und Chargenangaben sollen, soweit verfügbar, zur Prüfung übermittelt werden.
Dem Garantiegeber ist Gelegenheit zur Prüfung der beanstandeten Fliesen zu geben. Die Entfernung oder der Austausch betroffener Fliesen ist vorab mit dem Garantiegeber abzustimmen.
7. Gesetzliche Rechte
Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln bleiben von dieser Garantie unberührt. Ihre Inanspruchnahme ist unentgeltlich und unabhängig davon möglich, ob die Voraussetzungen dieser Garantie vorliegen oder die Garantiezeit bereits abgelaufen ist.
8. Rücksendungen im Garantiefall
Rücksendungen im Rahmen dieser Garantie sind vorab mit dem Garantiegeber abzustimmen. Für Rücksendeadresse und Versandablauf gelten die entsprechenden Angaben in der Widerrufsbelehrung, sofern für den jeweiligen Garantiefall nichts anderes vereinbart wird.