Frescopunk Online Shop Deutschland - Verbraucher
Diese Bedingungen regeln den Warenkauf beim ausgewählten Fachhandwerksbetrieb und die davon getrennten Plattformleistungen von Frescopunk. Die Widerrufsbelehrung und die zusätzlichen Garantiebedingungen werden gesondert bereitgestellt.
A: Warenkauf beim Fachhandwerksbetrieb
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Warenbestellungen von Verbrauchern über den deutschen Frescopunk Online Shop mit Lieferung nach Deutschland. Verbraucher sind natürliche Personen, die überwiegend zu Zwecken handeln, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.2 Teil A regelt den Warenkauf beim ausgewählten Fachhandwerksbetrieb. Teil B regelt die gesonderten, unentgeltlichen Plattformleistungen von JIT TECHNOLOGIES SRL unter der Marke Frescopunk. Teil C gilt für beide Vertragsverhältnisse.
1.3 Für gewerbliche Bestellungen, das PRO-Partnerprogramm und Vertragsbeziehungen zwischen Frescopunk und Fachhandwerksbetrieben sind gesonderte Bedingungen zu vereinbaren. Diese Verbraucherbedingungen regeln diese Beziehungen nicht.
1.4 Maßgeblich ist die vor Abgabe der jeweiligen Vertragserklärung bereitgestellte Fassung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
2.1 Verkäufer und Vertragspartner für den Warenkauf ist der während des Checkouts ausgewählte Fachhandwerksbetrieb. Seine vollständige Firma, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse werden vor Abgabe der Bestellung angezeigt und in der Vertragsbestätigung mitgeteilt. Er ist auch auf der Rechnung als Verkäufer ausgewiesen.
2.2 Frescopunk wird betrieben von JIT TECHNOLOGIES SRL, Via rigardara 39, 47853 Coriano (RN) Italia, E-mail management@jit-technologies.it, Telefon +39 33 474 20477. Frescopunk stellt den Shop bereit und unterstützt den Verkäufer bei Bestellannahme, Zahlungszuordnung, Lieferung, Kundenservice und Reklamationsabwicklung in dessen Namen und Auftrag.
2.3 Die Mitwirkung von Frescopunk macht Frescopunk nicht zum Verkäufer der Waren. Ansprüche auf Lieferung, gesetzliche Nacherfüllung und Rückzahlung aus dem Warenkauf richten sich gegen den Verkäufer. Eigene Pflichten und zwingende gesetzliche Haftung von Frescopunk, insbesondere eine etwaige Herstellerhaftung, bleiben bestehen.
2.4 Frescopunk ist vom Verkäufer zur Entgegennahme von Widerrufserklärungen, Mängelanzeigen und sonstigen Erklärungen zum Warenkauf bevollmächtigt. Solche Erklärungen können unmittelbar an den Verkäufer oder an Frescopunk unter den vorstehend angegebenen Kontaktdaten gerichtet werden. Eine zusätzliche Erklärung an den jeweils anderen Empfänger ist nicht erforderlich.
3.1 Die Darstellung von Produkten im Shop ist eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Sie ist noch kein verbindliches Verkaufsangebot. Ein Anspruch auf Annahme einer Bestellung besteht nicht.
3.2 Produkte, Mengen und Konfigurationen können vor Abgabe der Bestellung im Warenkorb überprüft und berichtigt werden. Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichbedeutenden eindeutig beschrifteten Schaltfläche gibt der Käufer ein verbindliches Angebot an den ausgewählten Verkäufer ab.
3.3 Der elektronische Eingang der Bestellung wird unverzüglich bestätigt. Diese Eingangsbestätigung allein ist keine Annahme, sofern sie nicht zugleich ausdrücklich die Annahme erklärt.
3.4 Der Verkäufer kann das Angebot innerhalb von drei Kalendertagen nach Eingang der Bestellung annehmen. Die Annahme erfolgt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung, eine Versandbestätigung oder eine Zahlungsaufforderung. Veranlasst der Verkäufer bereits im Checkout die endgültige Belastung des gewählten Zahlungsmittels, liegt darin ebenfalls die Annahme. Eine bloße Zahlungsautorisierung oder Betragsreservierung ist keine Annahme. Maßgeblich ist das zuerst eintretende Annahmeereignis.
3.5 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme, ist der Käufer nicht länger an sein Angebot gebunden. Reservierungen werden unverzüglich freigegeben; ohne Rechtsgrund erhaltene Zahlungen werden unverzüglich zurückgezahlt.
3.6 Kann eine Bestellung vor ihrer Annahme wegen eines Preis-, Daten- oder Verfügbarkeitsfehlers nicht zu den bestellten Bedingungen angenommen werden, wird der Käufer informiert. Ein geändertes Angebot kommt nur mit dessen Zustimmung zustande. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Nach Vertragsschluss sind einseitige Preis- oder Leistungsänderungen ausgeschlossen; gesetzliche Anfechtungsrechte und deren gesetzliche Folgen bleiben unberührt.
4.1 Der Vertrag kann in den im Checkout angebotenen Sprachen geschlossen werden. Die für die Bestellung gewählte Sprachfassung wird mit der Vertragsbestätigung übermittelt. Durch eine Übersetzung werden zwingende Rechte des Käufers nicht eingeschränkt.
4.2 Die Vertragsdaten einschließlich Produktangaben, Gesamtpreis, Lieferfrist, Verkäuferdaten und vereinbarter Konfiguration sowie diese AGB, die Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls die einschlägigen Garantiebedingungen werden dem Käufer per E-Mail auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt. Die AGB können vor Vertragsschluss gespeichert und ausgedruckt werden.
4.3 Die Vertragsdaten werden zur Abwicklung und im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert. Soweit ein Kundenkonto besteht, können die dort bereitgestellten Bestellinformationen zusätzlich abgerufen werden. Ein dauerhaftes Online-Archiv wird nicht zugesagt. Eigene Kopien der Vertragsunterlagen sollten aufbewahrt werden.
4.4 Für die Abwicklung sind zutreffende Kontakt- und Lieferdaten anzugeben. Erkennbare Fehler und Änderungen sind mitzuteilen. Es wird kein Zugang einer E-Mail allein aufgrund ihres Versands fingiert.
5.1 Die im Checkout vor Abgabe der Bestellung ausgewiesenen Preise verstehen sich in Euro einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Gesondert ausgewiesene Lieferkosten und ausdrücklich gewählte Zusatzleistungen werden vor Abgabe der Bestellung in den Gesamtpreis einbezogen. Ein angegebener Quadratmeterpreis dient der Vergleichbarkeit; bei Verkauf in Kartons ist der Preis für die ausgewiesene Kartonmenge maßgeblich.
5.2 Für den abgeschlossenen Vertrag gilt der vereinbarte Gesamtpreis. Spätere Preisänderungen im Shop haben darauf keinen Einfluss. Gesetzliche Anfechtungsrechte und deren gesetzliche Folgen bleiben unberührt.
5.3 Verfügbar sind die im Checkout angebotenen Zahlungsmittel. Soweit dort keine andere Fälligkeit vereinbart wird, ist der Kaufpreis mit Vertragsschluss zur Vorauszahlung fällig. Bei Banküberweisung ist der Betrag innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Zahlungsaufforderung zu zahlen. Versand und Fertigung können bis zum Eingang einer fälligen Vorauszahlung zurückgehalten werden.
5.4 Zahlungen an einen im Checkout ausdrücklich als empfangsberechtigt bezeichneten Zahlungsdienstleister oder an eine entsprechend bevollmächtigte Zahlstelle von Frescopunk erfüllen die Zahlungspflicht gegenüber dem Verkäufer in der geleisteten Höhe. Rechnungsaussteller bleibt der Verkäufer.
5.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Folgen. Ersatzfähig sind nur erforderliche und gesetzlich erstattungsfähige Kosten. Gesetzliche Einwendungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Käufers bleiben bestehen.
6.1 Für die geschuldete Ware sind die vereinbarten Produktmerkmale und die gesetzlichen Anforderungen maßgeblich. Dazu gehören insbesondere Material, Format, Oberfläche, Menge, Eignung und technische Eigenschaften. Produktbeschreibungen und gesetzlich relevante öffentliche Aussagen werden durch diese AGB nicht pauschal für unverbindlich erklärt.
6.2 Bildschirmdarstellung, Beleuchtung und digitale Visualisierung können die Wahrnehmung von Farben, Glanz und Struktur beeinflussen. Raumabbildungen zeigen, sofern nicht ausdrücklich mitbestellt, keine mitzuliefernden Möbel, Armaturen oder sonstigen Ausstattungsgegenstände. Diese Hinweise erlauben keine Abweichung von vereinbarten oder gesetzlich geschuldeten Eigenschaften.
6.3 Dekorwechsel, Tonalitäten, Strukturunterschiede sowie Nenn- und Herstellmaße werden produktbezogen beschrieben. Es gelten keine pauschalen, hier nicht näher bezeichneten Farb-, Maß- oder Mengentoleranzen. Abweichungen von den objektiven Anforderungen sind möglich, sofern der Käufer vor Abgabe seiner Bestellung eigens über die konkrete Abweichung informiert wird und diese ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.
6.4 Ein Muster zeigt nur einen Ausschnitt des Produkts und kann die gesamte Dekor- oder Farbvariation einer Fläche nicht vollständig wiedergeben. Die gesetzliche Bedeutung eines vor Vertragsschluss bereitgestellten Musters bleibt unberührt. Eine identische Charge bei späteren Nachbestellungen wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
6.5 Informationen auf der Website können für künftige Angebote aktualisiert werden. Bereits geschlossene Verträge und die hierfür geltenden Produktangaben werden dadurch nicht geändert.
7.1 Die bestellbare Verkaufseinheit und deren Flächeninhalt werden beim Produkt angegeben. Soweit nur ganze Kartons angeboten werden, wird die bestellte Menge im Checkout auf die ausgewiesene Kartonmenge festgelegt; der Gesamtumfang und der Preis werden vor Abgabe der Bestellung angezeigt.
7.2 Vom Käufer eingegebene Maße, Flächen und Gestaltungswünsche bilden die Grundlage automatisierter Mengen- und Designvorschläge. Solche Hilfen ersetzen kein Aufmaß vor Ort und keine fachliche Prüfung von Untergrund, Verlegeplan, Verschnitt oder baulicher Eignung. Ein bestimmter Verschnittbedarf wird nur bei ausdrücklicher individueller Vereinbarung zugesagt. Die Verantwortung für Fehler des Verkäufers oder seiner Hilfsmittel wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
7.3 Bei individuell gestalteten Waren sind Motiv, Ausrichtung, Maße, Ausschnitte, Fugenbild und sonstige wesentliche Konfigurationsdaten vor Bestellung zu prüfen. Ist eine zusätzliche Produktionsfreigabe vereinbart, wird nur die ausdrücklich freigegebene Fassung gefertigt. Schweigen ist keine Freigabe. Die Freigabe entbindet den Verkäufer nicht von der vertragsgemäßen Herstellung.
7.4 Nachträgliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs auf Wunsch des Käufers bedürfen einer Vereinbarung. Etwaige Mehrkosten und Auswirkungen auf den Liefertermin müssen vor Umsetzung ausdrücklich vereinbart werden.
8.1 Geliefert wird an die vereinbarte Adresse in Deutschland. Abweichende Lieferbeschränkungen werden spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs angezeigt. Ein Anspruch auf Lieferung außerhalb des angebotenen Liefergebiets besteht ohne besondere Vereinbarung nicht.
8.2 Fliesen werden grundsätzlich auf Paletten per Spedition geliefert. Die vereinbarte Standardlieferung umfasst die Entladung frei Bordsteinkante an der Lieferadresse. Transport in Gebäude, auf Stockwerke oder bis zum Verlegeort sowie Verlegung, Demontage und Entsorgung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.
8.3 Die Lieferstelle muss für die zuvor mitgeteilte Fahrzeug- und Entladeart erreichbar und geeignet sein. Besondere örtliche Hindernisse, etwa Zufahrtsbeschränkungen oder fehlende befestigte Entladeflächen, sind mitzuteilen, soweit sie dem Käufer bekannt sind. Zusätzliche entgeltliche Leistungen erfolgen nur nach Vereinbarung. Gesetzliche Ansprüche bei einer vom Käufer zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt.
8.4 Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den Käufer sinnvoll nutzbar und zumutbar sind, die restliche Lieferung gesichert ist und keine zusätzlichen Lieferkosten entstehen. Zusammengehörige Gestaltungen werden nicht ohne Zustimmung so aufgeteilt, dass ihr bestimmungsgemäßer Einsatz beeinträchtigt wird.
8.5 Das Risiko des zufälligen Verlusts oder der Beschädigung während des vom Verkäufer organisierten Transports trägt der Verkäufer bis zur Übergabe an den Käufer oder einen von ihm bestimmten Empfangsberechtigten. Die gesetzliche Ausnahme für einen vom Käufer eigenständig beauftragten, zuvor nicht vom Verkäufer benannten Beförderer bleibt unberührt. Eine Transportversicherung beschränkt die Rechte des Käufers nicht.
9.1 Maßgeblich ist die vor Abgabe der Bestellung im Bestellprozess ausgewiesene Lieferfrist. Zusätzlich mitgeteilte voraussichtliche Zustelltage und Zeitfenster dienen der Orientierung und begründen keine eigenständige Termingarantie. Abweichende individuelle Vereinbarungen bleiben maßgeblich.
9.2 Bei vereinbarter Vorauszahlung kann der Verkäufer die Lieferung bis zum Eingang der fälligen Zahlung zurückhalten. Verzögert sich die Lieferung durch eine vom Käufer zu vertretende verspätete Zahlung oder durch die verspätete Bereitstellung vereinbarter, erforderlicher Angaben oder Freigaben, verschiebt sich der Liefertermin um die Dauer der dadurch tatsächlich verursachten Behinderung. Erforderliche Mitwirkungshandlungen müssen dem Käufer rechtzeitig mitgeteilt worden sein.
9.3 Für Lieferverzögerungen oder eine Nichtlieferung haftet der Verkäufer nicht, soweit er die zugrunde liegenden Umstände nicht zu vertreten hat und keine verschuldensunabhängige Einstandspflicht besteht. Für Nichtverfügbarkeit und außergewöhnliche Lieferhindernisse gilt ergänzend Ziffer 10. Über erkennbare Lieferverzögerungen wird der Käufer informiert.
10.1 Ein Rücktritt des Verkäufers wegen ausbleibender Selbstbelieferung ist zulässig, wenn er für die konkrete Bestellung rechtzeitig ein hinsichtlich Ware, Menge und Lieferzeit passendes verbindliches Beschaffungsgeschäft abgeschlossen hat, vom Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird und die Nichtverfügbarkeit bei Vertragsschluss auch bei angemessener Sorgfalt nicht erkennbar war. Bei Nichtverfügbarkeit kann der Verkäufer dem Käufer ein Ersatzprodukt mit vergleichbaren Eigenschaften anbieten. Die wesentlichen Eigenschaften des Ersatzprodukts, Abweichungen vom bestellten Produkt sowie etwaige Änderungen des Gesamtpreises und der Lieferfrist werden vorab mitgeteilt. Die Lieferung des Ersatzprodukts setzt die ausdrückliche Zustimmung des Käufers voraus. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
10.2 Der Käufer wird unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert. Tritt der Verkäufer unter diesen Voraussetzungen zurück, werden erhaltene Zahlungen für die entfallende Leistung einschließlich der darauf entfallenden Lieferkosten unverzüglich zurückgezahlt. Ein Ersatzprodukt wird nur mit Zustimmung geliefert. Gesetzliche Ansprüche des Käufers werden durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.
10.3 Außergewöhnliche, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare und trotz zumutbarer Vorsorge nicht vermeidbare Ereignisse können die Leistung behindern, etwa Naturkatastrophen, Krieg oder behördliche Eingriffe. Eine Befreiung von verschuldensabhängiger Haftung besteht nur im Umfang der tatsächlichen, nicht zu vertretenden Behinderung. Gewöhnliche Betriebs-, Personal-, IT- oder Beschaffungsprobleme gelten nicht allein wegen ihres Auftretens als höhere Gewalt.
10.4 Eine Behinderung begründet kein unbegrenztes Recht zur Verschiebung der Lieferung. Der Verkäufer informiert unverzüglich, begrenzt die Folgen und schlägt gegebenenfalls eine neue Frist vor. Bei Unmöglichkeit gelten die gesetzlichen Regeln über den Entfall der Leistungspflicht, Rückzahlung und Rücktritt. Ansprüche des Käufers bleiben nach Maßgabe von Ziffer 14 erhalten.
11.1 Kann eine ordnungsgemäß angebotene Lieferung aus einem vom Käufer zu verantwortenden Grund nicht übergeben werden, wird die weitere Abwicklung mit ihm abgestimmt. Ersatz für zusätzliche Anfahrt, erforderliche Lagerung oder Rücktransport kann nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und in nachgewiesener, angemessener Höhe verlangt werden.
11.2 Es werden keine pauschalen Vertragsstrafen oder automatischen Wiedereinlagerungsgebühren erhoben. Eine Rückabwicklung wegen Pflichtverletzung setzt die gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich einer erforderlichen Fristsetzung voraus. Eine Nichtannahme gilt nicht automatisch als Widerruf; eine eindeutige Widerrufserklärung bleibt möglich.
12.1 Zur schnellen Klärung wird empfohlen, Anzahl und Verpackung bei Anlieferung zu prüfen, sichtbare Transportschäden zu fotografieren und auf dem Lieferbeleg vermerken zu lassen.
12.2 Vor Verarbeitung sollten Produkt, Menge, Format, Charge und sichtbare Beschaffenheit geprüft werden. Bei erkennbaren Auffälligkeiten wird empfohlen, die betroffene Ware zunächst nicht zu verlegen und den Verkäufer oder Frescopunk zu kontaktieren. Wird die Ware trotz eines bereits offenbar gewordenen Mangels verlegt, kann der Anspruch auf Ersatz der Ausbau- und erneuten Verlegekosten nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sein.
12.3 Fachgerechte Verlegung, geeignete Untergründe, Kleber, Fugenmaterialien und Pflege sind Voraussetzung für einen sachgerechten Einsatz. Die Mängelhaftung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Mängel oder Schäden, die ausschließlich auf nachträgliche unsachgemäße Behandlung, ungeeignete Verwendung oder fehlerhafte Arbeiten zurückzuführen sind und deren Ursachen außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen.
13.1 Bei Mängeln bestehen die gesetzlichen Rechte gegenüber dem Verkäufer. Eine vorherige Inanspruchnahme des Herstellers, eines Versicherers oder von Frescopunk ist keine Voraussetzung.
13.2 Zur Prüfung eines Mangels ist die Ware im gesetzlich erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Der Käufer kann nach Maßgabe des Gesetzes Nachbesserung oder Ersatzlieferung wählen. Gesetzliche Rechte des Verkäufers, insbesondere zur Verweigerung einer unverhältnismäßigen Art der Nacherfüllung, bleiben bestehen. Die Nacherfüllung erfolgt innerhalb angemessener Frist ohne erhebliche Unannehmlichkeiten.
13.3 Der Verkäufer trägt die Kosten der Nacherfüllung im gesetzlich geschuldeten Umfang. Kosten für vom Käufer selbst oder durch Dritte veranlasste Maßnahmen werden erstattet, soweit hierfür ein gesetzlicher Anspruch besteht oder der Verkäufer die Kostenübernahme zugesagt hat. Die gesetzlichen Rechte des Verkäufers zur Verweigerung der Nacherfüllung, insbesondere wegen unverhältnismäßiger Kosten, bleiben vorbehalten.
13.4 Minderung, Rücktritt, Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen setzen die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Soweit gesetzlich erforderlich, ist dem Verkäufer zuvor Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben. Für Schadensersatz gilt ergänzend Ziffer 14.
14.1 Die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sie gelten ebenfalls nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung einer dieser Personen beruhen. Unberührt bleiben ferner Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, aus einer übernommenen Garantie im Umfang des Garantieversprechens, nach dem Produkthaftungsgesetz und nach § 122 BGB sowie sonstige gesetzlich zwingende Haftung.
14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer im Übrigen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag erst ordnungsgemäß durchführbar macht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf; hierzu gehört die vertragsgemäße Lieferung. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, für einen solchen Vertrag typischen Schaden begrenzt.
14.3 Bei einfach fahrlässiger Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
14.4 Die vorstehenden Grenzen gelten unabhängig vom Rechtsgrund auch für Ansprüche wegen vorvertraglicher Pflichtverletzungen, fehlerhafter Informationen und deliktischer Pflichtverletzungen sowie für Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Sie gelten entsprechend zugunsten gesetzlicher Vertreter, Beschäftigter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
14.5 Lieferverzögerung, Nichtlieferung, Fehler in Produktinformationen, Nutzungsausfall oder zusätzliche Planungs- und Handwerkerkosten begründen keine automatische Haftung. Es gelten jeweils die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen und die vorstehenden Grenzen.
14.6 Ansprüche auf Erfüllung, gesetzliche Nacherfüllung und die dabei gesetzlich zu tragenden Kosten sowie Rechte auf Minderung, Rücktritt und Rückzahlung werden durch diese Schadensersatzregelung nicht beschränkt. Mitverschulden und Schadensminderung werden nach § 254 BGB berücksichtigt.
15.1 Über das gesetzliche Widerrufsrecht, dessen Ausübung und Folgen informiert die gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular unter [Link zur Widerrufsbelehrung]. Sie wird vor Abgabe der Bestellung bereitgestellt und mit der Vertragsbestätigung übermittelt. Die Online-Widerrufsfunktion ist unter [Link zur Widerrufsfunktion] verfügbar.
15.2 Für personalisierte Waren besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 1 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn die Waren nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Käufer maßgeblich ist oder wenn sie eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind.
15.3 Außerhalb gesetzlicher Rechte und ausdrücklich zugesagter Garantieleistungen besteht kein allgemeiner Anspruch auf Rücknahme überschüssiger, nicht benötigter oder falsch bestellter Ware. Eine freiwillige Rücknahme setzt eine gesonderte Vereinbarung über Umfang, Zustand, Transport und gegebenenfalls Vergütung voraus. Gesetzliche Rechte werden nicht von einer vorherigen Retourenfreigabe oder einer Originalverpackung abhängig gemacht.
16.1 Für Produkte mit einer zusätzlichen Garantie gelten die jeweils vor oder bei Vertragsschluss bereitgestellten Garantiebedingungen unter [Link zu den Garantiebedingungen]. Garantiegeber ist der dort bezeichnete Vertragspartner. Bei der Garantie für Frescopunk Standardfliesen ist dies der verkaufende Fachhandwerksbetrieb.
16.2 Frescopunk kann die Garantieabwicklung im Auftrag des Garantiegebers koordinieren. Daraus entsteht keine zusätzliche eigene Garantie von Frescopunk. Eine von Frescopunk ausdrücklich selbst abgegebene Garantieerklärung bleibt hiervon unberührt.
16.3 Die Garantie ergänzt die gesetzlichen Rechte. Insbesondere werden gesetzliche Mängelansprüche, deren unentgeltliche Inanspruchnahme und gesetzliche Ansprüche auf weitergehende Leistungen durch eine zeitlich oder sachlich begrenzte Garantie nicht eingeschränkt. Rückgaben und Kosten im Rahmen einer Garantie richten sich nach deren Bedingungen; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben davon getrennt.
17.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Gesetzliche Folgen einer Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung bleiben unberührt.
17.2 Eine Herausgabe kann nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden. Insbesondere berechtigt der Eigentumsvorbehalt nicht dazu, ohne Zustimmung Räume zu betreten oder bereits eingebaute Fliesen eigenmächtig auszubauen.
18.1 Eine im Warencheckout übermittelte Anfrage zu Verlegung, Aufmaß, Demontage oder sonstigen Handwerksleistungen führt noch nicht zum Abschluss eines entsprechenden Werkvertrags. Sie wird dem ausgewählten Fachhandwerksbetrieb zur gesonderten Bearbeitung übermittelt.
18.2 Leistungsumfang, Termin und Vergütung werden unmittelbar mit dem Fachhandwerksbetrieb vereinbart und von diesem gesondert abgerechnet. Der Warencheckout bezahlt solche Leistungen nicht. Zusatzarbeiten und dafür entstehende Kosten bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung; zwingende gesetzliche Vergütungsregeln bleiben unberührt.
B. Plattformleistungen von Frescopunk
19.1 Vertragspartner für die in Teil B geregelten Plattformleistungen ist JIT TECHNOLOGIES SRL, nachfolgend Frescopunk, mit den in Ziffer 2.2 genannten Kontaktdaten. Dazu gehören die unentgeltliche Bereitstellung eines Kundenkontos, zugänglicher Planungsfunktionen und der technischen Möglichkeit zur Übermittlung von Bestellungen und Anfragen.
19.2 Der Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn der Nutzer nach Bereitstellung dieser Bedingungen ihrer Geltung für die Plattformleistungen ausdrücklich zustimmt und das Kundenkonto eingerichtet oder die erste Bestellung beziehungsweise Anfrage technisch entgegengenommen wird. Die bloße Betrachtung der Website begründet keine Zahlungspflicht. Bestellungen können auch ohne Kundenkonto erfolgen.
19.3 Der Plattformvertrag begründet keine eigene Warenlieferpflicht von Frescopunk. Die in Teil A beschriebenen Aufgaben bei der Kaufabwicklung erfüllt Frescopunk im Auftrag des Verkäufers.
20.1 Bei Einrichtung eines Kundenkontos sind die erforderlichen Angaben zutreffend zu machen. Zugangsdaten sind angemessen zu schützen; erkennbarer Missbrauch ist Frescopunk mitzuteilen.
20.2 Frescopunk gewährleistet keine ununterbrochene Verfügbarkeit sämtlicher unverbindlicher Informations- und Planungsfunktionen. Wartung oder Sicherheitsmaßnahmen können vorübergehende Einschränkungen erfordern; sie werden unter angemessener Berücksichtigung der Nutzerinteressen durchgeführt.
20.3 Bei konkreten Anhaltspunkten für rechtswidrige Nutzung, erhebliche Sicherheitsrisiken oder wesentliche Vertragsverletzungen kann Frescopunk den erforderlichen Zugang vorübergehend beschränken. Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein; der Grund wird mitgeteilt und eine Stellungnahme ermöglicht, soweit dies rechtlich zulässig ist und den Schutz nicht vereitelt.
20.4 Der Nutzer kann das Kundenkonto jederzeit schließen lassen. Frescopunk kann einen unentgeltlichen, unbefristeten Kontovertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen; das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Zwingende gesetzliche Anforderungen an Änderungen und Beendigung digitaler Leistungen gehen vor. Laufende Warenverträge und die Ausübung von Widerrufs-, Mängel- und Garantieansprüchen werden durch eine Kontoschließung nicht beeinträchtigt.
20.5 Soweit die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte oder andere zwingende Plattformvorschriften anwendbar sind, bleiben die daraus folgenden Rechte, Bereitstellungs-, Aktualisierungs-, Informations- und Abhilfepflichten unberührt.
21.1 Texte, Bilder, Gestaltungen und Software des Shops dürfen im Rahmen der bereitgestellten Funktionen zur Produktauswahl und Bestellung genutzt werden. Gesetzliche Nutzungsbefugnisse bleiben unberührt. Eine darüber hinausgehende gewerbliche Verwertung fremder geschützter Inhalte bedarf der erforderlichen Erlaubnis.
21.2 Bei vom Nutzer selbst hochgeladenen Motiven, Texten oder sonstigen Dateien muss dieser über die für die beauftragte Nutzung erforderlichen Rechte und Einwilligungen verfügen. Der Nutzer räumt Frescopunk und dem Verkäufer ein einfaches, auf Vorbereitung, Herstellung, Lieferung und Abwicklung der Bestellung beschränktes Nutzungsrecht ein. Technisch notwendige Anpassungen und die Weitergabe an hierfür eingesetzte Dienstleister sind umfasst. Eine Nutzung für allgemeine Werbung ist nicht umfasst.
21.3 Für schuldhaft rechtsverletzende eigene Uploads haftet der Nutzer nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine verschuldensunabhängige Freistellung, eine Zahlung auf erstes Anfordern oder eine Übernahme sämtlicher behaupteter Drittforderungen wird nicht vereinbart. Ein eigenes Mitverschulden von Frescopunk oder des Verkäufers ist zu berücksichtigen.
21.4 Automatisierte und gegebenenfalls KI-gestützte Visualisierungen dienen der Gestaltungsvorschau. Ohne gesonderte Vereinbarung wird weder ein ausschließliches Recht an einem generierten Design noch eine bauplanerische, statische oder sonstige fachliche Prüfung des konkreten Projekts geschuldet. Vereinbarte Produkteigenschaften, geschuldete Nutzungsrechte und die Verantwortung für eigene fehlerhafte Leistungen bleiben unberührt.
21.5 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen unter [Link zur Datenschutzerklärung]. Diese AGB ersetzen keine erforderliche Einwilligung in Werbung, Tracking oder eine zusätzliche Verwendung von Kundendateien.
22.1 Für die Schadensersatzhaftung von Frescopunk gelten die Haftungsbeschränkungen und Ausnahmen aus Ziffer 14 entsprechend; an die Stelle des Verkäufers tritt Frescopunk und an die Stelle des Käufers der Nutzer. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne von Ziffer 14.2 sind hierbei diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Plattformvertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Die Pflichten des Verkäufers aus dem Warenkauf werden dadurch nicht zu eigenen Vertragspflichten von Frescopunk.
22.2 Frescopunk übernimmt für allgemeine Website-Informationen keine über die vereinbarten Leistungen und gesetzlichen Pflichten hinausgehende Garantie für deren Fehlerfreiheit, Vollständigkeit oder Aktualität.
22.3 Für die Inhalte verlinkter externer Websites sind grundsätzlich deren Anbieter verantwortlich. Die Haftung von Frescopunk gegenüber dem Nutzer für Schäden im Zusammenhang mit verlinkten oder durch Dienstleister verarbeiteten Inhalten richtet sich nach den Haftungsbeschränkungen und Ausnahmen in Ziffer 22.1.
C. Gemeinsame Bestimmungen
23.1 Für beide Vertragsverhältnisse gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl entzieht Verbrauchern nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthalts, der ihnen ohne Rechtswahl gesetzlich zusteht.
23.2 Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Verkäufers oder von Frescopunk wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart.
23.3 Der Verkäufer und Frescopunk sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
23.4 Eine Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice oder eine außergerichtliche Streitbeilegung ist keine Voraussetzung für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen. Gesetzlich erforderliche Informationen nach Entstehung einer Streitigkeit werden zusätzlich erteilt.
24.1 Änderungen dieser AGB gelten für künftige Verträge nach ordnungsgemäßer Einbeziehung. Bereits geschlossene Kaufverträge werden nicht einseitig geändert. Änderungen eines laufenden Plattformvertrags bedürfen einer Vereinbarung oder einer gesonderten wirksamen gesetzlichen Grundlage; Schweigen gilt nicht allgemein als Zustimmung.
24.2 Sind einzelne Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Vertragsregelungen bleiben nach Maßgabe des Gesetzes wirksam. Eine unwirksame Klausel wird nicht automatisch auf das gerade